Hans-Joachim Bauerle

Fachanwalt für Familienrecht*

Geboren und aufgewachsen in Stuttgart
Studium an den Universitäten Tübingen und Freiburg
Rechtsreferendariat in Konstanz
Rechtsanwalt seit 1977 in Konstanz
Zugelassen seit 1977 beim Landgericht Konstanz
und seit 1982 beim OLG Karlsruhe
Fachanwalt für Familienrecht seit 2002
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Lehrtätigkeit bei den Referendaren des LG Konstanz

Anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkte

Familienrecht
Inkasso- und Zwangsvollstreckungsrecht
Privates Baurecht

Weitere Tätigkeitsgebiete

Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Versicherungsrecht
Allgemeines Zivilrecht

Was umfasst das Tätigkeitsgebiet
des Fachanwaltes für Familienrecht?

Scheidungsrecht
Unterhaltsrecht für Ehegatten und nichteheliche Mütter
Unterhaltsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder
Unterhaltsrecht unter Verwandten
Eheliches Güterrecht wie z.B. Zugewinnausgleich
Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Eigentums der Eheleute
Sorge- und Umgangsrecht von ehelichen und nichtehelichen Kindern
Rechte der nichtehelichen Kinder
Rechte an der Ehewohnung
Hausratsteilung
Erbrecht mit familienrechtlichem Bezug
Steuerrecht im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
Gestaltung von Eheverträgen

* Die Bezeichnung »Fachanwalt für Familienrecht« wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet Familienrecht besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Mass dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Fachanwaltsordnung).

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